Auf dieser Seite möchten wir euch Infomaterial an die Hand geben, das von externen Organisationen oder Ähnlichen stammt und für euer Studium relevant sein kann.
- Die Crux mit der Rentenversicherung in HiWi-Jobs
Wer Übungsleiter oder Hilfswissenschaftler im Rahmen eines studentischen Hilfskraft-Vertrages sein möchte, muss sich zwangsläufig mit Dingen wie Sozialversicherungen und Lohnsteuer auseinandersetzen. Vor allem die Rentenversicherung ist auf den ersten (und auch zweiten) Blick recht unübersichtlich, da deren Beitrag von Art, Dauer, Lohnhöhe und anderen Jobs der letzten 12 Monate abhängt. Infomaterial bietet die deutsche Rentenversicherung mit mehreren Flyern für Allgemeines (va. Seite 22) und speziell für Studierende.
Zusätzlich kann man sich in Mini-Jobs von der Rentenversicherungspflicht befreien, und in Midi-Jobs eben diese reduzieren lassen. Dadurch profitiert man zwar von kleineren Abgaben (der AN-RV-Beitrag ist null bzw. reduziert), allerdings wird die Arbeitszeit nicht voll auf die Wartezeit angerechnet, was einen späteren Renteneintritt zur Folge hat. Dabei ist zu bedenken, dass die Studienzeit im Allgemeinen nicht komplett auf die Wartezeit angerechnet wird. Einen Verzicht auf die Befreiung von der RV-Pflicht mag daher sehr attraktiv erscheinen, vor allem da es sich nur um geringe Abgaben handelt (Bsp.: 3,9% bei Mini-Jobs für AN – ergo max. 17,55€ – Stand 02/15).
Weitere Informationen bietet die Minijob-Zentrale sowie das Infotelefon der Deutschen Rentenversicherung (viel Zeit in Warteschleifen einplanen^^).
- Anwesenheitspflicht an der FAU?
Aufgrund der Studierfreiheit gemäß Art. 3 Absatz 4 BayHSchG besteht grundsätzlich keine Anwesenheitspflicht für Studierende an Lehrveranstaltungen jeglicher Art, es sei denn die entsprechende Prüfungsordnung sieht diese vor. Eine Verankerung der Anwesenheitspflicht im Modulhanduch ist nicht ausreichend. Die Festlegung von Anwesenheitspflichten in der Prüfungsordnung ist lediglich in sehr engen Ausnahmefällen möglich (Sicherheitsrelevante Veranstaltungen; Gruppenprojekte, Orchester o.ä.). Fragen hierzu beantworten die juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats L1.
Zusammenfassung eines Schreibens von Prof. Dr. Antje Kley – Vizepräsidentin (07/13)Zusätzliche Informationen gibt es auch auf der Seite der Studierendenvertretung.
- FAU Panel (Zukünftig „FAU-St“)
Die Uni führt regelmäßig ein uniweite Online-Umfrage zu Studienbedingungen durch, die über die Zufriedenheit der Studis Aufschluss geben soll [Link abgelaufen]. Das Ziel ist dabei, die bestehenden Probleme mit den Studienprogrammen aufzudecken und langfristig zu verbessern aber auch geglückte Vornehmen zu sammeln. Dazu Johanna Haberer, ehemalige Vizepräsidentin für Studium und Lehre an der FAU:
„Wir wollen z.B. wissen, wie unsere Studierenden die Betreuung durch ihre Dozenten einschätzen oder wie zufrieden sie mit den Angeboten zentraler Service-Einrichtungen wie Sprachenzentrum, Studienberatung oder Prüfungsamt sind.“
Die Ergebnisse der Studierendenbefragung können auf StudOn eingesehen werden. Auch sollten sie in einzelnen Lehrveranstaltungen bezüglich Studienbedingungen, Studiengängen, Lehrveranstaltungen, Module usw. diskutiert werden, um von den Umfrageergebnissen zu einer Bewertung und einer konkreten Maßnahmenplanung zu kommen.